Änderungen der Versicherungsbedingungen per 1. Januar 2022
  • 09 Mar 2022
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Änderungen der Versicherungsbedingungen per 1. Januar 2022

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Article Summary

Was wurde verändert und was bedeutet das für mich?

Die Versicherungsbedingungen der Grund- und Zusatzversicherungen wurden überarbeitet und sind seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Änderungen bringen mehr Kundenschutz und vereinfachen die Kommunikation zwischen Versicherung und der versicherten Person.

Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Krankenversicherungsgesetz (AVB KVG)

Was ist das Krankenversicherungsgesetz KVG?

Das KVG regelt die obligatorische Grundversicherung.

Was ändert sich für mich?

1. Gebühren beim Zahlungsverkehr (Artikel 8.3)
Durch das Bezahlen am Postschalter entstehen Gebühren für den Zahlungsempfänger. Atupri hätte neu die Möglichkeit, diese an die entsprechenden Versicherten weiter zu verrechnen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (AVB VVG)

Was ist das Versicherungsvertragsgesetz VVG?

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung wird zwischen der Versicherung und der versicherten Person ein Vertrag abgeschlossen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Warum wurde es überarbeitet?

Das Versicherungsvertragsgesetz wurde den aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung angepasst und zudem wurde der Schutz der Kundinnen und Kunden verstärkt.

Was ändert sich für mich?

1. Informationspflicht des Versicherers
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen vor Vertragsabschluss zu allen Punkten des Vertrags die notwendigen Informationen (z.B. Inhalt der Versicherung) zu geben. Diese Informationspflichten wurden erweitert. Atupri tut dies im Kundeninformationsblatt.

2. Widerrufsrecht von 14 Tagen (Artikel 12a)
Sie können innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags, diesen widerrufen. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, also z.B. bei der Reiseversicherung für 15 Tage.

3. Kündigung im Schadenfall
Im Schadensfall können Versicherer die Krankenzusatzversicherung nicht kündigen. Atupri hat bereits in der Vergangenheit auf das Recht, im Schadenfall zu kündigen, verzichtet und in den zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) darauf hingewiesen. Ihr Kündigungsrecht der Krankenzusatzversicherung im Schadenfall bleibt bestehen.

4. Längere Verjährungsfrist (Artikel 44)
Rückforderungen für die von Ihnen in Anspruch genommenen Behandlungen können Sie statt wie bisher innerhalb von zwei Jahren, neu innerhalb von fünf Jahren bei Ihrer Versicherung geltend machen. Wir empfehlen Ihnen, die Rückforderungsbelege möglichst zeitnah zur Behandlung einzureichen.

5. Elektronischer Geschäftsverkehr (Artikel 37.3)
Das VVG erlaubt neu den elektronischen Geschäftsverkehr. Widerruf des Vertrags, Kündigung des Versicherungsvertrags, Informationspflicht des Versicherers, etc. sind digital möglich. Sie können beispielsweise Ihren Versicherungsvertrag per E-Mail kündigen.

6. Änderungen von Prämientarifen, Rabatten und Selbstbehalten (Artikel 23)
Ihre Rechte sowie die Verpflichtungen von Atupri bei Änderungen der Prämien und Rabatte werden detaillierter als bisher aufgeführt.

7. Familienrabatt (Artikel 23a)
Die Voraussetzungen für den Familienrabatt (Versicherung Mivita) werden neu detailliert aufgezeigt.

8. Mehrfachversicherung (Artikel 34.2)
Bemerken Sie nach Abschluss einer Versicherung bei Atupri, dass sie bereits früher eine gleichwertige Versicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten, können Sie die Versicherung bei Atupri innert 4 Wochen seit Entdeckung der Doppelversicherung wieder kündigen. Voraussetzung ist, dass Ihnen beim Abschluss der Versicherung nicht bekannt war, dass Sie bereits gleichwertig versichert sind.

9. Meldepflicht Kollektivvertrag (Artikel 40a)
Scheiden Sie aus einem Kollektivvertrag aus, weil Sie diesem Kollektiv nicht mehr angehören oder der Vertrag aufgelöst wird, müssen sie dies Atupri spätestens 30 Tage nach dem Ausscheiden melden.

10. Datenschutz (Artikel 45)
Die Datenschutzbestimmungen wurden zu Ihrem Vorteil und Schutz verbessert und sind detaillierter aufgeführt.

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB VVG)

Was sind die zusätzlichen Versicherungsbedingungen ZVB?

Im Bereich der Zusatzversicherungen werden weiterführende spezifische Leistungen in den zusätzlichen Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Was ändert sich für mich?

1. Altersklassen
In allen ZVB der Atupri sind diejenigen Altersklassen aufgeführt, für die eine Änderung gegenüber den AVB vorliegt. In den meisten Fällen betrifft diese Änderung die Erhöhung des Prämientarifs.

2. Maximaldauer von Mehrjahresverträgen
Neu können Mehrjahresverträge nur mit einer Maximaldauer von drei Jahren abgeschlossen werden. Bestehende Mehrjahresverträge können Sie auf das Ende des dritten Jahres, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, kündigen. Wenn Sie also einen Vertrag über fünf Jahre abgeschlossen haben, können Sie diesen frühzeitig nach drei Jahren aufheben. Aus diesem Grund bieten wir die fünfjährige Vertragsdauer in den Versicherungen Mivita, Comforta und Spital nicht mehr an.

Hinweis:
Die aufgeführten Änderungen gelten ohne Einverständniserklärung der Versicherten und sind für alle unsere Kundinnen und Kunden gültig. Sie sind in diesem Artikel in vereinfachtem Wortlaut wiedergegeben. Rechtlich verbindlich sind die Bestimmungen in den AVB und ZVB, die Ihnen per Post oder via Kundenportal myAtupri zur Verfügung stehen.


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