Spitalkosten
  • 28 Feb 2023
  • 2 Minuten zu lesen
  • pdf

Spitalkosten

  • pdf

Article Summary

Welche Spitalkosten deckt die Grundversicherung ab?

Die Grundversicherung deckt die Kosten Ihrer Behandlung und Ihres Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung (unter Abzug von Selbstbehalt, Franchise und Spitalbeitrag). Voraussetzung ist, dass es sich um ein sogenanntes Listenspital Ihres Wohnkantons handelt.

In welchen Spitälern übernimmt die Grundversicherung die Kosten?

Jeder Kanton führt eine separate Liste, auf der inner- wie auch ausserkantonale Spitäler und Kliniken aufgeführt sind. Diese kantonalen Spitallisten definieren, in welchen Spitälern die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Auf der Liste der GDK sind alle kantonalen Spitallisten abrufbar.

Ich möchte in ein Spital, das nicht in meinem Wohnkanton liegt. Beteiligt sich die Grundversicherung dennoch?

Überprüfen Sie, ob die Klinik auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons steht (z.B. bei Kliniken aus dem Nachbarskanton ist das möglich).

  • Wenn ja, sind die Kosten von der Grundversicherung gedeckt.
  • Ist das Spital auf der Liste eines anderen Kantons aufgeführt, übernimmt die Grundversicherung maximal die Kosten, die für dieselbe Behandlung und denselben Aufenthalt in einem Listenspital Ihres Wohnkantons anfallen würden.

Was muss ich beachten, wenn das Spital meiner Wahl teurer ist als ein Listenspital?

Die Spitaltarife sind kantonal geregelt. Falls der Tarif des gewählten ausserkantonalen Spitals höher liegt, müssen Sie für die Differenzkosten selbst aufkommen (es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung). Klären Sie allfällige Mehrkosten vorgängig mit Ihrem Arzt und dem Spital ab.

Ich musste notfallmässig ausserhalb meines Wohnkantons operiert werden. Muss ich die Operation nun selbst bezahlen?

Nein. Bei einem Notfall spielt es keine Rolle, auf welcher Liste ein Spital steht. Die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen (auch hier unter Abzug von Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag).

Ich benötige eine spezielle Operation, die in einem Spital ausserhalb meines Wohnkantons durchgeführt wird. Muss ich die Mehrkosten tragen?

Nein. Wenn eine konkrete Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons nicht möglich ist, sind die Kosten auch in einem ausserkantonalen Listenspital von der Grundversicherung gedeckt. Die Voraussetzungen für eine solche ausserkantonale Behandlung werden vom Kantonsarzt geprüft und bewilligt.

Gilt dieselbe Regel auch für Kinderspitäler?

Ja. Auf der Spitalliste jedes Wohnkantons ist mindestens ein separates Kinderspital oder ein Spital mit einer spezialisierten Kinderstation aufgeführt. Behandlungen in diesen Listenspitälern werden von der Grundversicherung übernommen.
Wenn Sie Ihr Kind aber in einem Kinderspital behandeln lassen, das nicht auf der Liste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist, so übernimmt die Grundversicherung die Kosten höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt.

Mein gewünschtes Spital ist auf keiner Liste aufgeführt. Was bedeutet dies für die Kostenübernahme?

Bei Nichtlistenspitälern sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Vertragsspital: Das Spital hat mit einer Versicherung einen Vertrag darüber abgeschlossen, dass dennoch gewisse Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Aber auch hier sind maximal 45 Prozent der Kosten gedeckt. Die Mehrkosten gehen zulasten des Patienten oder einer allfälligen Zusatzversicherung. Kontaktieren Sie hierfür das zuständige Service Center.
  • Ausstandspital: Das Spital hat keinen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen. Es werden gar keine Leistungen von der Grundversicherung übernommen (Ausnahme: Notfallbehandlungen).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusatzversicherung Spital.


War dieser Artikel hilfreich?

What's Next