Grund- vs. Zusatzversicherung
  • 28 Mar 2023
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Grund- vs. Zusatzversicherung

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Was bedeutet KVG und VVG?

KVG bedeutet Krankenversicherungsgesetz. Dieses Bundesgesetz wurde 1994 als Basis für die obligatorische Grundversicherung geschaffen. Es legt fest, dass die Leistungen dieser Grundversicherung bei sämtlichen Krankenkassen identisch sein müssen.

VVG bedeutet Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Bundesgesetz wurde bereits 1908 verabschiedet und reglementiert unter anderem die Zusatzversicherungen. Sie sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und lassen sich in die zwei Kategorien «ambulante Zusatzversicherungen» und «Spitalversicherungen» einteilen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Grund- und der Zusatzversicherung?

Die Grund- und die Zusatzversicherung unterscheiden sich in folgenden drei wichtigen Bereichen.

1. Aufnahme von Versicherten

Grundversicherung (KVG): Es besteht eine Aufnahmepflicht für die Krankenkassen.

Zusatzversicherung (VVG): Es besteht sogenannte Vertragsfreiheit. Die Krankenkassen können also entscheiden, ob sie einen Interessenten aufnehmen oder ablehnen. Auch Angebot und Leistungsumfang können sie frei gestalten.

2. Kündigungsfristen

Grundversicherung (KVG): Sie können Ihre Grundversicherung nur per Ende Juni oder Ende Dezember kündigen.

Zusatzversicherung (VVG): Die Krankenkassen haben Spielraum. Von dreimonatigen Kündigungsfristen bis zu Mehrjahresverträgen ist alles möglich.

3. Leistungen

Grundversicherung (KVG): Das KVG hält genau fest, was in der Grundversicherung bei allen Kassen abgedeckt ist. Das gilt für

  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutterschaft und
  • bestimmte Massnahmen der Prävention.

Grundsätzlich werden nur Leistungen übernommen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Werden Leistungen durchgeführt oder angeordnet, die nicht zu diesen Pflichtleistungen gehören, muss die medizinische Fachperson Sie darauf hinweisen.

Zusatzversicherung (VVG): Sie deckt Leistungen ab, die nicht zu den Pflichtleistungen gehören. Ihre Kosten werden nur übernommen, wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, die genau diese Leistung abdeckt.

Beispiele:

  • operative Haarentfernung
  • Behandlung von Übergewicht
  • Korrektur abstehender Ohren

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Leistungen bei einem Spitalaufenthalt.

Muss ich die Grundversicherung und die Zusatzversicherung beim selben Anbieter abschliessen?

Nein. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie Ihre Rechnungen an den jeweils zuständigen Anbieter senden.


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