Franchise vs. Selbstbehalt
  • 09 Mar 2021
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Franchise vs. Selbstbehalt

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Was ist die Franchise?

Einen Teil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Spitalaufenthalte müssen Sie selbst bezahlen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten in einem Kalenderjahr Ihre Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten.

Welche Franchisen gibt es?

Wählbare Franchisen in CHF

ErwachseneKinder
300.-0.-
500.-100.-
1'000.-200.-
1'500.-400.-
2000.-600.-
2500.-

Bei der Wahl einer höheren Franchise profitieren Sie von einer Prämienreduktion: Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Wann kann ich die Franchise senken oder erhöhen?

Der Wechsel der Franchise ist nur auf Beginn eines Kalenderjahres möglich.

  • Sie möchten die Franchise senken: Informieren Sie uns bis spätestens am 30. November.

  • Sie möchten die Franchise erhöhen: Informieren Sie uns bis spätestens am 31. Dezember.

Was ist der Selbstbehalt?

Ist die Franchise ausgeschöpft, bezahlt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen aber weiterhin 10 Prozent des Betrages. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf 700 Franken (bei Kindern 350 Franken).

Sind alle medizinischen Kosten von Franchise und Selbstbehalt betroffen?

Von Franchise und Selbstbehalt befreit sind:

  • Leistungen bei Mutterschaft

  • bestimmte Massnahmen der medizinischen Prävention

Was ist der Spitalbeitrag?

Bei stationärer Behandlung in einem Spital fällt nebst der Franchise und dem Selbstbehalt eine weitere Kostenbeteiligung an: der Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag. Kinder bis 18 Jahre, Auszubildende bis 25 Jahre sowie Frauen für Leistungen bei der Mutterschaft müssen keinen Spitalbeitrag bezahlen.

Wozu gibt es die Franchise und den Selbstbehalt?

Die Kostenbeteiligung ist neben den Prämien ein weiteres Finanzierungsinstrument der Krankenversicherung. Sie soll die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten stärken. Die Franchise soll die Versicherten davon abhalten, ohne Grund einen Arzt aufzusuchen. Der Selbstbehalt von 10 Prozent hat das Ziel, die Beanspruchung der über der Franchise liegenden Leistungen zu mindern.


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