Behandlungen im Ausland
  • 12 Nov 2020
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Behandlungen im Ausland

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Bezahlt die Krankenkasse Arztbesuche oder Spitalaufenthalte im Ausland, wenn diese günstiger sind als in der Schweiz?

Auch wenn die Behandlung im Ausland günstiger ist, verbietet das Krankenversicherungsgesetz den Krankenkassen die Übernahme der Kosten. Das Territorialitätsprinzip schreibt vor, dass die Grundversicherung nur Kosten übernehmen darf, wenn die Leistung in der Schweiz erbracht wurde.

Gibt es Ausnahmefälle?

Ja, in zwei Fällen darf die Krankenversicherung Kosten für Behandlungen im Ausland übernehmen:

  • Notfall:

Bei einer notfallmässigen medizinischen Behandlung im Ausland bezahlt die Krankenversicherung die Kosten. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Mehr dazu unter Reiserversicherung.

  • Die Leistungen können nicht in der Schweiz erbracht werden:

Ist es nicht möglich, die Behandlung in der Schweiz vorzunehmen, übernimmt die Grundversicherung die Kosten einer Behandlung im Ausland. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall vorher bei Ihrem Krankenversicherer – selbst wenn die Behandlung von einem Arzt verschrieben wurde.

Werden geplante Behandlungen im Ausland von der Krankenkasse übernommen?

Nein, geplante medizinische Behandlungen im Ausland für Unfall, Krankheit oder Mutterschaft dürfen grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Setzen Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten vor der Behandlung mit Ihrem Krankenversicherer in Verbindung.

Bezahlt die Krankenkasse Medikamente aus dem Ausland?

Nein, das Territorialitätsprinzip gilt auch für Medikamente. Daher übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für Medikamente aus dem Ausland, unabhängig davon, ob sie von einem Arzt verschrieben wurden oder nicht.


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